ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN (AGB) DER FIRMA PASCHEN GMBH, HAMBURG

  1. Geltungsbereich – Angebot nur an Unternehmer – Handelsübliche Bedingungen - Schriftform
    1. Die AGB regeln das Zustandekommen des Vertrages und die Pflichten zwischen der Firma PASCHEN GMBH, Wensenbalken 51, 22359 Hamburg, Tel.040/644212-0, Fax 040/644212-10, E-Mail info@paschengmbh.de, Geschäftsführer Kay Paschen, AG Hamburg HRB 19510, Umsatzsteuer-Identifikation DE 118678264 und unserem Kunden.
    2. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen und ausdrücklich nicht an Verbraucher nach § 13 BGB.
    3. Abweichungen von den AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
    4. Im Übrigen gelten die einheitlichen und handelsüblichen Bedingungen der für die Lieferung einschlägigen Industriezweige, insbesondere der Druck-, Papier, Pappen-, Kunststoff- und Stahlverarbeitungs-Industrie. Auf diese Bedingungen wird ausdrücklich, insbesondere hinsichtlich von handelsüblichen Qualitäts-, Farb-, Maß-, Mengen- und Gewichtstoleranzen, verwiesen.
    5. Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen bedürfen der Schriftform; eine Übersendung per E-Mail oder Fax ist zulässig.
  2. Angebot - Preise – Zahlung – Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht - Unterlagen
    1. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Sofern eine Bestellung als Angebot nach § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von 2 Wochen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung annehmen; eine bloße Empfangsbestätigung über den Eingang der Bestellung ist nicht verbindlich.
    2. Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Dieses gilt auch für Terminaufträge und längerfristige Lieferkontrakte. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wird, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten vorbehalten.
    3. Die Preise verstehen sich ab Werk/Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Verpackung, Versand und Versicherung. Der Mindestauftragswert beträgt Euro 60,00 Netto-Warenwert zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
    4. Die Zahlung muss innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf unser Konto erfolgen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers berechtigt uns, Zahlung vor Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins zu fordern und/oder noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder aber vom Vertrage zurückzutreten. Die vertraglichen Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Beanstandungen geltend gemacht werden.
    5. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, falls sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
    6. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Kalkulationen, Zeichnungen, Mustern, Werkzeugen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; diese dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
    7. Werkzeuge, Druckwalzen, Klischees und Filme, die von uns angefertigt werden, werden nur anteilig berechnet. Sie verbleiben bei uns und sind unser Eigentum.
    8. Wie sind berechtigt, Firmentext, Firmenzeichen und spezielle Produktdaten auf dem Liefergegenstand anzubringen, sofern die Leistung oder der Vertragszweck nicht beeinträchtigt werden. Wir behalten uns vor, für Archivierungszwecke und eigene Werbung Muster mitzuproduzieren und diese in unseren Werbemedien zu veröffentlichen.
  3. Lieferzeit - Gefahrübergang
    1. Vereinbarte Lieferzeiten setzen unsere schriftliche Auftragsbestätigung voraus. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs/Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldner-Verzug geraten ist. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
    3. Im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs haften wir im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche Verzug in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes. Die Schadensersatzhaftung ist in jedem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
    5. Versand und Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Werk/Lagers, auf den Kunden über. Dieses gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
  4. Gewährleistung - Haftung
    1. Unsere Leistung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn sie sich im Rahmen der verkehrsüblichen Toleranzen hält. Ferner bestehen keine Mängelansprüche bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
    2. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist.
    3. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang, es sei denn, das Gesetz sieht zwingend eine längere Gewährleistungsfrist vor.
    4. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge leisten wir innerhalb angemessener Frist zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall der Mangelbeseitigung werden von uns alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernommen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen werden.
    5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
    6. Eine Zusicherung von Eigenschaften bzw. eine Haftung für die Anwendung oder die spezielle Art der Verwendung unserer Ware wird von uns nur bei ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung gegeben. Im übrigen kann eine solche Haftung weder aus einer von uns herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel noch aus einer von uns gewährten Kundendienstberatung hergeleitet werden. Der Kunde ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, unsere Produkte daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehenen Einsatzzweck tauglich sind.
    7. Wir haften für schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wesentlicher Vertragspflichten sowie nach dem Produktsicherheitsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung bei vertraglichen Pflichtverletzungen und deliktischen Ansprüchen auf Ersatz von Sachschäden für uns und unsere Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist, unabhängig von der Rechtsnatur, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen Ansprüchen auf Ersatz von Sachschäden nach § 823 BGB, ausgeschlossen.
    8. Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dieses auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Organe.
  5. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen aus dem Liefervertrag und aus laufender Geschäftsverbindung vor.
    2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug bzw. unbefriedigender Zahlungsfähigkeit des Kunden, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Zurücknahme der Ware ist ein Rücktritt vom Vertrag, der uns zur Verwertung befugt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Kunde.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen und sonstige Eingriffe Dritter sind uns unverzüglich schriftlich zu melden.
    4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, unter Weitergabe des Eigentumsvorbehaltes und solange er nicht im Zahlungsverzug ist, berechtigt. Die hierdurch entstehenden Forderungen gegen andere Abnehmer tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe deren Rechnungswerte bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen an uns ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Weiterverarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde ist zur Einziehung dieser Forderung widerruflich ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
    5. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung durch den Kunden wird stets im Namen und Auftrag für uns vorgenommen. Insofern setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Ware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu diesen anderen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Ware des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns verwahrt. Für die durch Verarbeitung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
    6. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
  6. Schlussbestimmung – Gerichtsstand – Erfüllungsort – Anzuwendendes Recht-Sonstiges
    1. Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung und Gerichtsstand ist Hamburg.
    2. Vom Kunden vorgeschriebene Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
    3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB nicht wirksam sein, so werden die übrigen hiervon nicht berührt.
    5. Personen- und unternehmensbezogene Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs des Kunden werden grundsätzlich vertraulich behandelt, von uns gespeichert und im notwendigen Rahmen der Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen weitergegeben; Einzelheiten entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

Stand: September 2012